Um einen Zugewinnausgleichsanspruch zu reduzieren, sind Schenkungen zur Erhöhung des Anfangsvermögens vorteilhaft. Aber wie gelingt der Nachweis? Die Schenkung fällt unter das privilegierte Anfangsvermögen Der Zugewinnausgleich soll lediglich das Vermögen zwischen den Ehegatten ausgleichen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde. Schenkungen von Dritten gehören nicht dazu, denn diese wurden nicht von den Eheleuten erwirtschaftet. Sie
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Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 16.10.2013 mit: Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.
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