Der Wunsch nach der Gewissheit über die Identität des biologischen Vaters führt Kinder, die durch anonyme Samenspende gezeugt wurden, oft vor ein Gericht. Ob das Gericht die Identität des Vaters jedoch preisgeben bzw. die seinerzeit behandelnde Klinik dazu anhalten kann die Angaben der Personalien offen zu legen, ist noch nicht eindeutig geklärt. Der BGH hatte
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