Die Frage der Dauer von Unterhaltszahlungen wegen Krankheit richtet sich vor allem nach einer Billigkeitsabwägung im Einzelfall
Drei zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtete Väter hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, da man ihnen ein fiktives Gehalt angerechnet hatte. Damit hatten sie Erfolg.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 10.08.2011 mit: Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil,
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Mit Urteil vom 15.06.2011 (XII ZR 94/09) hat der Bundesgerichtshof nun zum dritten Mal in einem Zeitraum von einem Jahr deutlich gemacht, dass er das Altersphasenmodell bei der Prüfung von Betreuungsunterhalt nicht mehr angewendet wissen möchte.
Erneut hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil v. 30.03.2011, Az. XII ZR 3/09), dass die Frage, ob der Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus zu verlängern ist, nicht allein anhand des Alters des Kindes beantwortet werden dürfte.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem sich der unterhaltspflichtige Vater darauf berief, wegen Arbeitslosigkeit keinen Kindesunterhalt leisten zu können.
Das Gesetz regelt in § 1579 Nr. 2 BGB, dass ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 11.02.2011 mit: Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung sogenannten Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert.
Wie lange besteht ein Anspruch der Mutter oder des Vaters auf Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes? In den ersten drei Lebensjahren des Kindes ist der Unterhaltsanspruch relativ sicher. Wie geht es aber danach weiter?
Anmerkung zum BGH-Urteil vom 06.10.2010 – XII ZR 202/08
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