Oft haben nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern ein Interesse am Umgang mit ihren Enkelkindern. Während Eltern automatisch ein Anrecht auf Umgang mit ihren Kindern haben, war dies für Großeltern längere Zeit gesetzlich nicht geregelt. Seit dem Jahr 1998 steht aber auch ihnen ein gesetzlicher Umgang mit den Enkelkindern zu, wenn dieser dem
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