Beim Verkauf von Eigenheimanteilen nach einer Scheidung können steuerliche Aspekte oft übersehen werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Spekulationssteuer und der Nutzung durch unterhaltsberechtigte Kinder.
Diese falschen Ansichten rund um die Scheidung werden immer wieder an uns herangetragen und halten sich seit Jahren hartnäckig. Darum möchten wir die größten Irrtümer aufzeigen:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keine sachliche Grundlage für eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen bei der Steuer gibt. Es verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung unterschiedlich zu behandeln. Damit ist jetzt endlich geklärt, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegattensplittingvorteil geltend machen können und zwar rückwirkend ab dem 01.08.2001, wenn
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Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie die Lohsteuerklassen erst dann wechseln müssen, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Bisher war es lediglich möglich, die Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich abzusetzen, die für das Ehescheidungsverfahren angefallen sind.
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