Ehegatten können sich aussuchen, ob sie ihre Steuer einzeln oder gemeinsam veranlagen wollen. Der Staat will den Besonderheiten des gemeinsamen Wirtschaftens und Lebens der Eheleute im gemeinsamen Haushalt Rechnung tragen und räumt hierzu steuerliche Vorteile ein. Aber kann dies auch für nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten?
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