Nach der Trennung kommt es häufig zu einseitigen Abhebungen vom Konto der Kinder – Das kann zu Rückzahlungsansprüchen führen.
Wenn Eltern sich trennen, hat dies oftmals weitreichende Folgen für den Unterhalt. Meist lebt das Kind nur bei einem Elternteil und der andere ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Doch wie sieht das beim sogenannten Wechselmodell aus?
Trotz der Ablehnung des Wechselmodell durch einen Elternteil kann dieses beibehalten werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies entschied das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 14.07.2014.
Das Oberlandesgericht Brandenburg musste entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht für die dreijährige Tochter gemeinsam ausüben können oder nicht.
Der Vater, der bereits im Besitz des Aufenthaltsbestimmungsrechts war, wollte mit seinem Kind für ein Jahr nach Argentinien umziehen.
Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilte am 03.12.2009 mit: Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
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