Am 31.01.2013 wurde das Gesetz über ein gemeinsames Sorgerecht auch für Väter nichtehelicher Kinder verabschiedet.
Am 14.02.2012 teilte die Pressestelle des OLG Schleswig Holstein folgendes mit: Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff
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Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 03.08.2010 mit: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals unabhängig davon, ob sie zusammenleben, durch § 1626a BGB die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ihrem Willen
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Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilte am 03.12.2009 mit: Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
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