Erneut hat der Bundesfinanzhof über die Frage der Absetzbarkeit von Scheidungskosten und Prozesskosten entschieden (BFH Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16)
Diese falschen Ansichten rund um die Scheidung werden immer wieder an uns herangetragen und halten sich seit Jahren hartnäckig. Darum möchten wir die größten Irrtümer aufzeigen:
Sie wollen Ihre Scheidung in kürzester Zeit erledigen? Wenn beide Eheleute sich darin einig sind, gibt es einen Geheimtipp, der trotz Versorgungsausgleich zu einer schnellen Scheidung führt.
Eine Frage, die in der alltäglichen Praxis unserer Kanzlei für Familienrecht sehr oft von unseren Mandanten gestellt wird. Denn hat der Scheidungswillige das Trennungsjahr abgewartet, ist der Wunsch nach einer schnellen Scheidung groß.
Das Trennungsjahr ist verstrichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Oder sollte man damit besser noch warten? Das hängt davon ab, auf welcher Seite man steht:
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 16.10.2013 mit: Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.
Nach einer Trennung oder einer Scheidung stellt sich meist auch die Frage, wer den gemeinsamen Hund behalten darf.
Bisher wurde die Frage, welches materielle Recht auf die Scheidung mit internationalem Bezug anzuwenden ist, nach der Staatsangehörigkeit der Eheleute entschieden.
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie die Lohsteuerklassen erst dann wechseln müssen, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Der Bundesgerichtshof hat am 21.03.2012 (Az. XII ZB 447/10) entschieden, dass es den beteiligten Ehegatten noch möglich sein müsse, nach Zugang der Ladung zum Termin im Scheidungsverfahren eine Folgesache innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist anhängig zu machen.
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