Das Trennungsjahr ist verstrichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Oder sollte man damit besser noch warten? Das hängt davon ab, auf welcher Seite man steht:
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 11.02.2011 mit: Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung sogenannten Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert.
Anmerkung zum BGH-Urteil vom 06.10.2010 – XII ZR 202/08
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 28.05.2009 mit: Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 18.03.20009 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.
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