In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wie eine Zahnspange, nur bis zu einem gewissen Anteil. Die Eltern müssen dann den restlichen Eigenanteil leisten. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern stellt sich häufig die Frage, ob sich der andere Elternteil an den Kosten beteiligen muss.
Die Betreuung für Kinder wird immer weiter ausgebaut. Was aber ist mit den Kosten? Trägt die Kosten ein Elternteil alleine oder müssen sich beide daran beteiligen? Dies ist zum Teil in der Rechtsprechung immer noch nicht klar geregelt.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 06.03.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.
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