Diese 3 Fehler tauchen am häufigsten bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle auf und haben zur Folge, dass über Jahre zu hoher oder zu niedriger Kindesunterhalt gezahlt wird, der nicht mehr rückwirkend gefordert oder erstattet werden kann.
Nach der Trennung kommt es häufig zu einseitigen Abhebungen vom Konto der Kinder – Das kann zu Rückzahlungsansprüchen führen.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung