Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in einem aktuellen Fall mit Gesellschaftsanteilen die Auskunftspflicht beim Zugewinnausgleich präzisiert und betont, dass Vermögenspositionen und deren Surrogate nur dann von der Auskunft ausgeschlossen sind, wenn sie die Berechnung des Zugewinns nicht beeinflussen.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung