Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 28.05.2009 mit: Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 18.03.20009 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 17.07.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf
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Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 17.04.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit Fragen der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts zu befassen.
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