Der BGH hat in einem Beschluss (v. 04.10.2017 – XII ZB 55/17) darüber entschieden ob ein unterhaltspflichtiger Elternteil sich auch an den Betreuungskosten für eine Tagesmutter beteiligen muss.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 06.03.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.
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