Um einen Zugewinnausgleichsanspruch zu reduzieren, sind Schenkungen zur Erhöhung des Anfangsvermögens vorteilhaft. Aber wie gelingt der Nachweis? Die Schenkung fällt unter das privilegierte Anfangsvermögen Der Zugewinnausgleich soll lediglich das Vermögen zwischen den Ehegatten ausgleichen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde. Schenkungen von Dritten gehören nicht dazu, denn diese wurden nicht von den Eheleuten erwirtschaftet. Sie
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