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Stillschweigende Übernahme der Aufsichtsplicht für Kinder durch Stiefeltern

Das LG Frankfurt am Main stellte fest, was mit der Aufsichtspflicht der Eltern für ein Kind geschieht, wenn das Kind mit einem leiblichen Elternteil bei dessen neuen Partner wohnt.

12-Jähriger lud illegal ein Computerspiel herunter

Im vorliegenden Fall (Beschluss LG Frankfurt am Main v. 11.04.2019 – 2-03 S-2/18) wohnte ein 12-Jähriger Junge mit seiner Mutter in dem Haushalt seines Stiefvaters. Dort lud er sich illegal ein Computerspiel mittels Filesharing herunter woraufhin der Stiefvater zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten aufgefordert wurde. Der Stiefvater verweigerte die Zahlungen jedoch.

Wann kann eine Aufsichtspflicht durch einen Stiefelternteil angenommen werden?

Da das Stiefkind und der Stiefvater nicht miteinander verwandt waren, bestand auch keine gesetzliche Aufsichtspflicht für den Stiefvater, die er verletzt haben könnte. Das Gericht entschied aber, dass dann, wenn beide Partner nicht ausdrücklich vereinbaren, dass sämtliche Ge- und Verbote dem Kind gegenüber allein vom leiblichen Elternteil ausgesprochen werden können, der Stiefelternteil stillschweigend vertraglich die bestehende Aufsichtspflicht des leiblichen Elternteiles für diesen übernehmen würde. Vorliegend lag eine solche ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Mutter und dem Stiefvater nicht vor. Deshalb nahm das Gericht eine generelle Übernahme der Aufsichtspflicht seitens der Mutter für den Stiefvater an.

Besonderheit des Einzelfalls

Im vorliegenden Fall haftete der Steifvater dennoch nicht, denn die Mutter und der Stiefvater hatten dem Kind ein bis zwei Jahre vorher erklärt, dass er nichts Illegales aus dem Internet herunterladen dürfe. Dies reichte aus, um der Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Eine Haftung des Stiefvaters entfiel daher.

Fazit

Auch in einer Patchworkfamilie können die normalen elterlichen Pflichten für den Stiefelternteil gelten. Auf einen Haftungsausschluss allein mangels gesetzlicher Aufsichtspflicht, kann sich ein Stiefelternteil daher nicht schon von vornherein berufen.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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