Am 31.01.2013 wurde das Gesetz über ein gemeinsames Sorgerecht auch für Väter nichtehelicher Kinder verabschiedet.
Nun kann ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater das Sorgerecht auch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mutter erhalten.
Hierzu muss er einen Antrag beim Familiengericht stellen. Erhebt die Mutter 6 Wochen nach der Geburt keine oder irrelevante Einwände, wird das Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren auf den Vater mitübertragen.
Bei relevanten Einwänden gegen eine gemeinsame Sorge prüft das Gericht genauer, ob diese dem Kindeswohl entspricht oder nicht.
Spätere Anträge von Vätern auf Übertragung der gemeinsamen Sorge werden, wie bereits in den letzten beiden Jahren, in einem gewöhnlichen Verfahren geprüft. Die Mutter erhält Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag des Vaters.
Erhebt sie relevante Einwände, weil sie der Ansicht ist, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Wohle des Kindes entsprechen würde, wird das Gericht diesen Einwänden nachgehen.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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