Kann sich ein Ehegatte erst nach einer Trennungsdauer von 3 Jahren scheiden lassen, wenn der Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?
Dies ist nicht der Fall. Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist und dass die Wiederherstellung nicht erwartet werden kann, § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB.
Leben die Ehegatten seit einem Jahr räumlich getrennt, ist anzunehmen, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft aufgehoben haben. Die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ist dann nicht zu erwarten, wenn sich nur einer der Ehegatten endgültig von der Ehe abgewandt hat. Die Gründe dieses Ehegatten sind dabei gleichgültig.
Dies stellte das OLG Hamm mit Beschluss vom 30.05.2011 – II-8 UF 5/11 – ausdrücklich klar.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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