Die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 bringt keine Erhöhung des Kindesunterhaltes mit sich, da sich der steuerliche Kindesfreibetrag, nach dem sich der Unterhalt richtet, nicht erhöht. Eine Veränderung wird jedoch bei den Selbstbehalten vorgenommen.
Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige wird von € 950,- auf € 1.000,-, der für nicht Erwerbstätige von € 770,- auf € 800,- angehoben.
Auch die weiteren Selbstbehalte werden angepasst. Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern wird von € 1.150,- auf € 1.200,- erhöht.
Beim Ehegattenunterhalt gilt ab 2013 ein von € 1.050,- auf € 1.100,- erhöhter Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt erhöht sich von € 1.500,- auf € 1.600,-.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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