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Lübecker Polizeibeamte müssen erneut vor Gericht

Am 10.01.2008 hat der BGH das Urteil des Landgerichts Lübeck gegen zwei Polizeibeamte aufgehoben, durch das diese wegen fahrlässiger Tötung zu 9 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden sind.

Am 01. Dezember 2002 wurde der 18jährige Robert Syrokowski auf einer Landstraße überfahren. Dieser Tod hätte verhindert werden können, wenn zwei Polizeibeamte ihren Beruf gewissenhaft ausgeübt hätten. In dieser Nacht nahmen die beiden Beamten den stark alkoholisierten und offensichtlich hilflosen Jungen mit, fuhren mit ihm bis zum Verlassen ihres Zuständigkeitsbereiches und setzen ihn dort ab. Der orientierungslose und unterkühlte Junge starb in den Morgenstunden, als er ohne Schuhe und Strümpfe auf der Landstraße sitzend von einem Wagen erfasst wurde.Nach einem beispiellosen Beschreiten des Rechtsweges durch den Nebenkläger der Eltern des Verstorbenen wurden die Beamten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.Der BGH ist der Ansicht, dass das Landgericht bei der rechtlichen Bewertung, ob die Beamten sich auch einer Aussetzung mit Todesfolge strafbar gemacht haben, nicht alle Umstände des Falles einbezogen habe. Jetzt muss das Landgericht Kiel die Sache neu verhandeln.Die Beamten verrichten ihren Dienst weiterhin. Sollten sie in dem anstehenden Verfahren wegen Aussetzung mit Todesfolge verurteilt werden, betrüge die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Dies würde auch die Entlassung aus dem Polizeidienst bedeuten.Sabine Rückert hat über diesen Fall in „Die Zeit“ in ihrem Artikel vom 03.01.2008 eingehend berichtet: www.zeit.de/2008/02/Fall-Robert

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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