Der Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2019 erhöht sich ab Januar 2019
Ab Januar 2019 geltend höhere Kindesunterhaltsbeträge. Der Mindestunterhalt für ein bis zu fünfjähriges Kind erhöht sich um 6,- €. Alle Beträge sind der Düsseldorfer Tabelle 2019 zu entnehmen.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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