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Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2019!

Der Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2019 erhöht sich ab Januar 2019

Ab Januar 2019 geltend höhere Kindesunterhaltsbeträge. Der Mindestunterhalt für ein bis zu fünfjähriges Kind erhöht sich um 6,- €. Alle Beträge sind der Düsseldorfer Tabelle 2019 zu entnehmen.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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