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Erteilung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht kann Entzug des Sorgerechtes verhindern

Sind Eltern extrem zerstritten, kommt es zu Problemen bei der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts. Ein Elternteil beantragt dann häufig die Übertragung des alleinigen Sorgerechts vor dem Familiengericht.

Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts zum Wohl des Kindes

Das Sorgerecht kann dann nicht mehr gemeinsam ausgeübt werden, wenn es hierbei zu derart starken Auseinandersetzungen kommt, die schließlich das Kind extrem belasten. Ist bei einer fortgesetzten gemeinsamen Ausübung des Sorgerechtes die Wahrscheinlichkeit einer Kindeswohlgefährdung sehr hoch, kann es erforderlich sein, das Sorgerecht einem Elternteil zur alleinigen Sorge zu übertragen.

Kindesvater erteilte der Kindesmutter eine Sorgerechtsvollmacht

In einem Fall, der schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete, stritten eine Mutter und ein Vater um das Sorgerecht für ihren Sohn. Beide hatten eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, trennten sich aber recht bald nach der Geburt des Kindes, wobei der Sohn bei der Mutter blieb. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertrug das Gericht schließlich auch auf die Mutter. In einem weiteren Verfahren beantragte diese schließlich die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge. Am Ende des Verfahrens erteilte der Kindesvater eine umfassende Vollmacht. Erneut beantragte die Mutter später die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge, da die erteilte Vollmacht nicht ausreiche. Dies sei insbesondere bei der Vertretung gegenüber dem Konsulat aufgefallen.

Reicht Sorgerechtsvollmacht statt alleinigem Sorgerecht aus?

Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 29.04.2020 – XII ZR 112/19) ist es durchaus möglich, dass ein Elternteil dem anderen eine umfassende Vollmacht in Fragen der elterlichen Sorge erteilt. Geschieht dies und kann damit ein Elternteil alle relevanten Fragen der elterlichen Sorge in der täglichen Praxis allein regeln, bedarf es keiner weiteren Entscheidung zur elterlichen Sorge. Im vorgelegten Fall war jedoch zu klären, ob die erteilte Vollmacht ausreichend war oder eben nicht, was die vorherige Instanz noch nicht ausreichend aufgeklärt hatte und weshalb dieser Fall zur Entscheidung zurückging.

Fazit – Eine Vollmacht kann im Notfall das Schlimmste verhindern

Droht der gänzliche Entzug des Sorgerechts kann durch eine umfassende Sorgerechtsvollmacht dieser noch verhindert werden.

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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