Mit Urteil vom 15.06.2011 (XII ZR 94/09) hat der Bundesgerichtshof nun zum dritten Mal in einem Zeitraum von einem Jahr deutlich gemacht, dass er das Altersphasenmodell bei der Prüfung von Betreuungsunterhalt nicht mehr angewendet wissen möchte.
Immer noch tendieren Gerichte dazu, den Unterhalt allein am Alter des Kindes fest zu machen. Stattdessen wurde noch einmal klargestellt, dass die Prüfung der Fortdauer des Betreuungsunterhaltes über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus nur anhand von individuellen kind- oder elternbezogenen Gründen zu erfolgen hat.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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