Muss ein Kind Unterhalt für einen Elternteil leisten, der den Kontakt zum Kind einseitig abgebrochen hat?
Nach dem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2014 – Az. XII ZB 607/12 muss das Kind in diesem Fall dennoch Unterhalt leisten.
In dem einseitigen Kontaktabbruch sah das Gericht zwar eine Verfehlung des Vaters, allerdings war diese nicht schwerwiegend genug, um eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches zu begründen. Ausschlaggebend war vor allem, dass der Vater sich in den ersten 18 Jahren um den Sohn gekümmert hatte, also in einem für die Kindesentwicklung besonderen Lebensphase.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt die Rechtsprechung fort, gemäß der eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen nur bei schweren Verfehlungen des Elternteils angenommen werden kann. Der Kontaktabbruch ist als alleiniger Umstand dabei nicht ausreichend.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
Mehr über Rechtsanwältin Christine Andrae
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung