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Die einvernehmliche Scheidung – das friedliche Ende einer Ehe

Haben sich Eheleute getrennt und wollen sich scheiden lassen, kann dieser Weg einvernehmlich und friedlich gegangen werden oder sich zu einem jahrelangen Verfahren hinziehen.

Jedem Ehepaar ist nach einer Trennung eine einvernehmliche Scheidung zu wünschen

Das Scheitern einer Ehe ist bereits an sich eine Belastungsprobe und eine Ausnahmesituation. Das geplante Lebensmodell ist gescheitert, die Eheleute stehen vor einem Scherbenhaufen. Es bestehen Trauer, Wut, Existenz- und Verlustängste. Und nun muss auch noch alles geregelt werden. Wo leben die Kinder, wann sehe ich sie. Wovon soll ich alles bezahlen. Dieses Sorgen kommen nun alle noch hinzu. Wenn der Streit der Eheleute nun nicht noch eskaliert, wäre das natürlich eine große Erleichterung.

Was bedeutet einvernehmliche Scheidung überhaupt?

Einvernehmliche Scheidung bedeutet zunächst, dass die Eheleute sich einigen können über die Punkte, die es zu regeln gilt. Diese können abhängig von der jeweiligen Konstellation völlig unterschiedlich sein. In dem einen Fall besteht nur Bedarf, den Umgang mit Kindern zu regeln, im anderen muss der Unterhalt geklärt werden sowie die Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Gibt es keine Punkte, in denen sie Eheleute sich nicht einig werden, können diese frühestens nach Ablauf das Trennungsjahres die Scheidung einreichen. In diesem Verfahren benötigt nur noch ein Ehepartner eine anwaltliche Vertretung, da es keine streitigen Punkte gibt. Die Eheleute können sich die entstehenden Kosten untereinander teilen. Im Verfahren gleicht das Gericht automatisch nur noch die Rentenanwartschaften der Eheleute aus, wenn dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, und spricht dann die Scheidung aus. Die Verfahrensdauer beschränkt sich auf kürzeren Zeitraum.

Wie sieht der Weg ohne eine einvernehmliche Scheidung aus?

Eine Scheidung ist dann nicht mehr einvernehmlich, wenn die Eheleute sich nicht einigen können. In diesem Fall streiten sie zum Beispiel über den Kindesunterhalt oder den eines Ehegatten. Sie und dann gegebenenfalls auch ihre anwaltlichen VertreterInnen sind so unterschiedlicher Ansicht, dass ein Gericht den Streit entscheiden muss. Vielleicht streiten die Eheleute auch über die Aufteilung des Vermögens. Sie können sich etwa nicht auf einen Wert der ehelichen Immobilie verständigen und benötigen eine gerichtliche Klärung von güterrechtlichen Ansprüchen wie etwas einen Anspruch eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich.
In diesem Fall benötigt jeder Ehegatte anwaltliche Unterstützung im Scheidungsverfahren. Das Verfahren selbst verzögert sich erheblich, da zunächst vom Gericht der Sachverhalt zu den entscheidenden Punkten aufgeklärt werden muss und beide Ehegatten ihre rechtlichen Standpunkte vortragen müssen. In manchen Verfahren muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden über den Wert einer Immobilie oder über andere Dinge wie zu Beispiel über den Wert des Unternehmens eines Ehegatten. In diesem Fall verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und dauert meistens mehrere Jahre. Über diesen ganzen Zeitraum hinweg dauert der Streit zwischen den Ehegatten an. Es kommt nicht zu einer Befriedung. Besonders belastend kann dies für Kinder sein, die den Spannungen ausgesetzt sind. Natürlich führt die streitige Auseinandersetzung auch zu höheren Kosten. Aus all diesen Gründen ist es also immer vorzuziehen, auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken.

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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