Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen. Es gab ordentliche Sprünge beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt und eine Anhebung der Einkommensgruppen.
Der Anspruch auf Betreungsunterhalt ist ein sehr starker Anspruch. Denn er dient dem Schutz der Betreuung des Kindes. Hierzu soll der Lebensunterhalt des betreuuenden Elternteil gesichert werden.
Ab dem 01.01.2017 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die Beiträge für Kindesunterhalt werden ab dem 01.01.2017 angehoben.
Wenn Eltern sich trennen, hat dies oftmals weitreichende Folgen für den Unterhalt. Meist lebt das Kind nur bei einem Elternteil und der andere ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Doch wie sieht das beim sogenannten Wechselmodell aus?
Die Düsseldorfer Tabelle wird in Bezug auf die Selbstbehalte ab dem 01.01.2015 geändert. Keine Veränderung wird in Bezug auf die Unterhaltshöhe vorgenommen.
Immer mehr Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes. Wer aber keine 50/50 Teilung, also kein Wechselmodell lebt, zahlt zusätzlich den vollen Kindesunterhalt.
Hat ein Kind keine eigenen Einkünfte, kann es zur Zahlung von Elternunterhalt aus seinem Taschengeldanspruch verpflichtet sein.
Muss ein Kind Unterhalt für einen Elternteil leisten, der den Kontakt zum Kind einseitig abgebrochen hat?
Verlangt ein Kind, das sich in einer Ausbildung befindet, Unterhalt von den Eltern, stellt sich immer wieder die Frage, ob das Kind verpflichtet ist, BAföG-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Das Wechselmodell ist ein Betreuungsmodell, von dem immer mehr Eltern Gebrauch machen. Dabei teilen sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuung der Kinder hälftig, so dass die Kinder ihren Lebensmittepunkt nicht mehr ausschließlich bei einem Elternteil haben. Wie verhält es sich aber mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld bei solch einem Modell?
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