Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 17.04.2008 mit: Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 17.04.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit Fragen der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts zu befassen.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 01.04.2008 mit: Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann,
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Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 06.03.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.
Das Bundesministerium für Justiz teile am 21.02.2008 mit: Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
Das Bundesministerium für Familie teilte am 20.02.2008 mit: Familien-Wegweiser.de bündelt erstmals bundesweit alle regionalen Angebote zur Kinderbetreuung in einer Datenbank
Das Bundesministerium für Familie teilte mit, dass das Antragsverfahren für den Kinderzuschlag vereinfacht worden sei. Um die Kinderarmut zu reduzieren, würde man zudem den Kreis der Berechtigten ausweiten.
Das Bundesministerium für Justiz teilte am 17.12.2007 mit: Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die ab dem 01.01.2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar
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