Service

 

Honorar

Was kostet anwaltliche Hilfe?

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für die jeweiligen rechtlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts sind dort feste Gebühren sowie Rahmengebühren vorgesehen, die je nach Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit im oberen oder unteren Bereich anzusetzen sind.
Die Höhe einer Gebühr bestimmt sich zudem nach dem Streitgegenstand. In strafrechtlichen Verfahren erhöht sie sich mit der Schwere der Straftat und dem Umfang der Strafsache; in zivilrechtlichen Verfahren richtet sie sich nach dem materiellen Wert, den der streitige Anspruch hat.

Honorarvereinbarung

Die Vereinbarung einer anderen Vergütung als der gesetzlich geregelten ist erlaubt und dann erforderlich, wenn bereits vor der Beauftragung absehbar ist, dass die gesetzliche Vergütung dem Umfang der zu bearbeitenden Angelegenheit nicht gerecht werden würde.
Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Anwalt und Mandant im Wege einer schriftlichen Honorarvereinbarung getroffen worden sind.

Pauschalpreis oder Stundensatz?

Kann der Anwalt im Vorfeld bereits den erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand absehen, besteht die Möglichkeit, dem Mandanten einen Pauschalpreis anzubieten. Hierdurch kann der Mandant seine Kosten ganz klar kalkulieren.
Die Vereinbarung eines Stundensatzes bietet sich dagegen bei laufenden Beratungsleistungen an.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt, wenn die rechtliche Angelegenheit unter die mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Leistungen fällt.
Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, kann der Mandant bereits im Vorfeld bei seiner Rechtsschutzversicherung in Erfahrung bringen.

Kostenübernahme durch den Staat

In bestimmten Angelegenheiten übernimmt der Staat die Kosten der Rechtsvertretung:

Pflichtverteidigung
Im Falle einer notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO wird dem Beschuldigten ein Verteidiger auf Staatskosten beigeordnet.

Nebenklagevertretung
Dem Opfer einer Straftat kann ebenfalls ein Rechtsanwalt auf Staatskosten, hier gemäß § 397a StPO, beigeordnet werden.

Verletzten- und Zeugenbeistand
Gemäß § 68 b StPO bestellt das Gericht einem Zeugen bzw. gemäß § 406g StPO einem Verletzten einen rechtlichen Beistand.

Prozesskostenhilfe
Wer nachweisen kann, dass seine finanziellen Verhältnisse für die Geltendmachung eines Anspruches nicht ausreichen, erhält für seine Rechtsverfolgung in Zivilsachen und in bestimmten Fällen der Nebenklage Prozesskostenhilfe.

Unverbindliche Einschätzung

Für Mandanten, die aufgrund der Kosten Bedenken hinsichtlich einer anwaltlichen Vertretung haben, bietet die Rechtsanwaltskanzlei Andrae bei einer kurzen Schilderung der rechtlichen Angelegenheit per Telefon oder Anfrageformular eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung der zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an.

Einen ersten schnellen Überblick über die in einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten kann der Gerichtskostenrechner verschaffen.