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Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches wenn der Ex-Partner stirbt?

Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ist eine endgültige Regelung. Auch wenn ein Ehepartner nach Durchführung des Versorgungsausgleiches stirbt, kommt eine Rückabwicklung nur in engen Grenzen in Betracht. Ausgeschlossen ist diese, wenn der begünstigte Ehegatte die Rente bereits länger als drei Jahre bezogen hat.

Der begünstige Mann starb wenige Jahre nach der Scheidung

So stellte es das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 15.08.2016, S 10 R 5245/14, fest. Eine Frau hatte geklagt, dass der Versorgungsausgleich rückabgewickelt werden sollte. Diese hatte im Scheidungsverfahren Rentenansprüche im Wert von monatlich ca. 300,00 € an ihren Mann abgeben müssen. Kurze Zeit nach der Scheidung ging dieser in den Ruhestand und verstarb schließlich mehrere Jahre später. Die Frau wollte nunmehr die Kürzung ihrer Rente bei der Deutschen Rentenversicherung rückgängig machen. Sie empfand den Verlust ihres eigenen Rentenanrechtes als willkürlich und unverhältnismäßig. Der verstorbene Mann habe aus ihrem übertragenen Recht insgesamt 17.700,00 € erhalten, während sie selber 73.800,00 € an Beiträgen aufbringen müssten, wenn sie diese ihr entstandenen Lücke in ihrer Rente wieder auffüllen wollte.

Das Gesetz wickelt den Versorgungsausgleich nur in Ausnahmen rückwirkend ab

Das Sozialgericht war jedoch anderer Ansicht und wies die Klage ab. Denn es wäre gesetzlich ganz klar geregelt worden, in welchen Fällen eine solche Rückabwicklung möglich sei. Dies sei nicht mehr möglich, wenn der durch den Versorgungsausgleich begünstigte die erhaltene Rente länger als drei Jahre bezogen habe. Eine andere abweichende Regelung für jeden Einzelfall sei gesetzlich nicht möglich gewesen. Auch führte das Sozialgericht aus, dass es dem System der Sozialversicherung und auch jeder Versicherung fremd sei, hier in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden.

Eine Rückabwicklung der übertragenen Rente wurde daher abgewiesen. Allerdings ist das besagte Urteil noch nicht rechtskräftig, sondern liegt mit der Berufung dem Landessozialgericht vor.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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