Aktuell

Der Geheimtipp für die schnelle Scheidung mit Versorgungsausgleich

Sie wollen Ihre Scheidung in kürzester Zeit erledigen? Wenn beide Eheleute sich darin einig sind, gibt es einen Geheimtipp, der trotz Versorgungsausgleich zu einer schnellen Scheidung führt.

Das Problem des langen Scheidungsverfahrens:

Der Grund, warum sogar einvernehmliche Scheidungsverfahren, bei denen ausschließlich der Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) durchgeführt werden soll, so lange dauern, ist genau dieser Rentenausgleich.

Das Versorgungsausgleichsverfahren, das automatisch mit jeder Scheidung durchgeführt wird, führt zu den erheblichen Verzögerungen im Scheidungsverfahren. Müssen viele Rentenauskünfte eingeholt werden oder braucht ein Rententräger besonders lang mit der Auskunftserteilung (bei Beamten derzeit etwa 6 Monate!), zieht sich das Verfahren immer weiter hin. Ein Scheidungstermin kann aber erst erfolgen, wenn sämtliche Rentenauskünfte vorliegen.

Eine Möglichkeit, diese Verzögerung zu vermeiden, besteht im Ausschluss der Versorgungsaugleich, den die Eheleute notariell oder über ihre Anwälte im Termin vereinbaren können. Viele Eheleute möchten aber, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Die Lösung für einen schnellen Scheidungstermin:

Die Eheleute trennen das Versorgungsausgleichsverfahren ab. Dann kann das Gericht sofort einen Termin für die Scheidung anberaumen. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich kann schriftlich fortgeführt werden. Ein neuer Gerichtstermin ist hierzu nicht erforderlich. Sind die Rentenauskünfte vollständig, kann das Gericht seine Entscheidung hierüber in einem rein schriftlichen Verfahren treffen.

Voraussetzungen:

Für diese Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahren müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Eheleute müssen die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben. Diese bestehen darin, dass jeder Ehegatte den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausgefüllt hat und etwaige Nachfragen des Rententrägers wegen Lücken im Versicherungsverlauf beantwortet sind.

Weitere Voraussetzung ist der Ablauf einer dreimonatigen Frist. Diese beginnt mit Zustellung des Scheidungsantrages. Zudem muss das Trennungsjahr seit 3 Monaten abgelaufen sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können beide Ehegatten die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragen. Für diesen Antrag besteht kein Anwaltszwang. Ist also einer der Ehegatten nicht anwaltlich vertreten, ist dies kein Hindernis.

Fazit:

Wollen zwei Ehegatten sich einvernehmlich und möglichst schnell scheiden lassen aber zugleich, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichs der Weg zu einem schnellen Scheidungstermin.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

Mehr über Rechtsanwältin Christine Andrae

« Alle Artikel