Das Oberlandesgericht Köln hatte über die Erfolgsaussichten einer Klage auf Kindesunterhalt gegen den Großvater zu entscheiden.
Gemäß § 1606 Abs. 2 BGB haften die Großeltern für den Kindesunterhalt der Enkel, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 08.04.2010 mit:
Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer
Bedarfsgemeinschaft nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog
Sozialgeld. Das Kindergeld wurde - wie in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II
ausdrücklich angeordnet - in voller Höhe als leistungsminderndes
Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 01.07.2009 - Az.: 2 UF 19/09 - entschieden, dass ein Ehegatte nicht verpflichtet ist, dem anderen Ehegatten nach der Trennung umfassende Auskunft über das Vermögen durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zu erteilen.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 03.02.2010 mit:
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zurückverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
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Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilte am 03.12.2009 mit:
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 23.11.2009 mit:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
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Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes teilte am 03.11.2009 mit: Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen
Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch
die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes teilte am 22.10.2009 mit: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ungleichbehandlung von Ehe und
eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen
Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes teilte am 06.08.2009 mit: Die Beschwerdeführer, Mitglieder einer baptistischen Glaubensgemeinschaft, sind Eltern zweier Kinder, die eine Grundschule in Ostwestfalen besuchen.
Trennt sich ein Paar, das nicht verheiratet ist, stellt sich oft die Frage, was nun mit der angemieteten Wohnung geschieht.