Zum 01.01.2012 ist die Kanzlei an den Hohenzollernring 50 gezogen.
Wir freuen uns, unsere Mandanten zukünftig mit einem Blick auf die Kölner Dächer empfangen zu dürfen.
Kann sich ein Ehegatte erst nach einer Trennungsdauer von 3 Jahren scheiden lassen, wenn der Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?
Bisher war es lediglich möglich, die Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich abzusetzen, die für das Ehescheidungsverfahren angefallen sind.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 10.08.2011 mit:
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine
Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes
(Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von
Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden
Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur
verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig
dem betreuenden, ausgezahlt.
(weiterlesen…)
Mit Urteil vom 15.06.2011 (XII ZR 94/09) hat der Bundesgerichtshof nun zum dritten Mal in einem Zeitraum von einem Jahr deutlich gemacht, dass er das Altersphasenmodell bei der Prüfung von Betreuungsunterhalt nicht mehr angewendet wissen möchte.
Muss ein Elternteil sich zur Regelung des Umgangs erst an das Jugendamt wenden, bevor er sich an das Familiengericht wenden kann?
Erneut hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil v. 30.03.2011, Az. XII ZR 3/09), dass die Frage, ob der Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus zu verlängern ist, nicht allein anhand des Alters des Kindes beantwortet werden dürfte.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem sich der unterhaltspflichtige Vater darauf berief, wegen Arbeitslosigkeit keinen Kindesunterhalt leisten zu können.
(weiterlesen…)
Das Gesetz regelt in § 1579 Nr. 2 BGB, dass ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 11.02.2011 mit:
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des
Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel
der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung
sogenannten Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert.